The Visionary Dadpreneur
Einleitung
Hauptinhalt
So sieht das Problem aus
Ist das rechtens? Welche Möglichkeiten haben Eltern? Und wie können sie sich wehren, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Rechte nicht respektiert werden?
Vertragliche Vereinbarungen sind bindend – und das Gesetz auf Ihrer Seite
Kindergärten dürfen nicht nach Belieben entscheiden, wann ein Kind abgeholt werden muss. In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 Abs. 2 SGB VIII) den Rechtsanspruch auf die vereinbarte Betreuungszeit.
Das bedeutet: Wurde ein Vertrag über eine Betreuung bis 15:00 Uhr geschlossen, darf die Einrichtung nicht eigenmächtig verlangen, dass das Kind regelmäßig früher abgeholt wird.
Natürlich gibt es Ausnahmefälle – etwa wenn ein Kind krank ist oder akute Sicherheitsrisiken bestehen!
Doch herausforderndes Verhalten, Unruhe oder Anpassungsschwierigkeiten sind keine ausreichenden Gründe.
Hauptproblem
Wenn das Kind als "Problemfall" abgestempelt wird
Es gibt Phasen in der kindlichen Entwicklung, in denen Wutanfälle, Trotzverhalten oder emotionale Herausforderungen ganz normal sind. Doch einige Eltern erleben, dass ihre Kinder aufgrund solcher Verhaltensweisen plötzlich als „schwierig“ angesehen werden-
Eltern fühlen sich dann oft hilflos: Sie vertrauen darauf, dass der Kindergarten ihr Kind fördert und unterstützt, doch stattdessen stehen sie regelmäßig vor der Herausforderung, ihre Tagesplanung über den Haufen werfen zu müssen.
- Welche Maßnahmen hat der Kindergarten getroffen, um die Situation zu verbessern?
- Gibt es alternative Strategien, bevor eine Abholung verlangt wird?
- Wird Ihr Kind gezielt in die Gruppe integriert oder eher ausgegrenzt?
- …
Fehlen klare Antworten oder werden Eltern abgewimmelt, ist das ein Zeichen, aktiv zu werden.
Wichtigste Erkenntnis
Fazit
Bleiben Sie ruhig, aber bestimmt. Fragen Sie nach den genauen Gründen für die Abholaufforderungen und verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
Falls der Kindergarten keine nachvollziehbaren Gründe nennt, erinnern Sie an den abgeschlossenen Betreuungsvertrag sowie an § 22 Abs. 2 SGB VIII.
Wenn sich die Situation nicht verbessert, können Eltern das Jugendamt kontaktieren. Es ist für die Qualität der Kinderbetreuung zuständig und kann vermitteln.
Sollten alle Gespräche scheitern, kann ein Fachanwalt für Familien- oder Bildungsrecht helfen, um die Einhaltung des Vertrags durchzusetzen.
Notieren Sie sich Abholaufforderungen, speichern Sie E-Mails und führen Sie ein Protokoll über Gespräche. Dies kann im Ernstfall entscheidend sein.
Eltern müssen sich nicht alles gefallen lassen!
Der Kindergarten ist kein Gefallen der Einrichtung an die Eltern – es ist ein vertraglich vereinbarter Rechtsanspruch. Wer sich unsicher fühlt oder unter Druck gesetzt wird, sollte nicht zögern, aktiv zu werden. Je früher Sie reagieren, desto besser können Sie Ihre Rechte durchsetzen und eine verlässliche Betreuung für Ihr Kind sicherstellen.
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Teilen Sie Ihre Geschichte mit uns in den Kommentaren!
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